Fachseminar
Ergänzungsleistungen.

Datum
Mittwoch, 2. Juli 2025

Inhalt
Ob zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder zur Finanzierung eines Heimaufenthalts, die Ergänzungsleistungen stellen für rund 350 000 Rentnerinnen und Rentner ein unverzichtbares Einkommen dar. Einnahmen und Ausgaben werden unter Berücksichtigung verschiedener Kostenobergrenzen und Pauschalen miteinander verglichen. Der Fehlbetrag wird als Ergänzungsleistung monatlich überwiesen. Hinzu kommt die Rückerstattung verschiedener Krankheits- und Behinderungskosten. Wer über Vermögen verfügt, bekommt tiefere oder unter Umständen gar keine Ergänzungsleistungen. Seit dem 1. Januar 2021 wird von den Betroffenen zudem ein haushälterischer Umgang mit ihren Ersparnissen verlangt.  

Ziele
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beurteilen die formellen und wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Ergänzungsleistungen inklusive Krankheits- und Behinderungskosten und erläutern die Bedeutung von Vermögen, Schenkungen, Erbvorbezug und «übermässigem» Vermögensverbrauch für den EL-Anspruch.  

Zielpublikum
Mitarbeitende von AHV-Zweigstellen, private und professionelle Mandatspersonen und Beratungsstellen, welche Rentnerinnen und Rentner in finanziellen Angelegenheiten beraten


Programm

  • Bemessung Ergänzungsleistungen Wohnung

  • Bemessung Ergänzungsleistungen Heim

  • Besonderheiten beim Übergang Wohnung / Heim

  • Bedeutung von Vermögen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen

  • Vermögensverzicht

  • Beginn des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen

  • Rückerstattungspflicht von Erben

  • Krankheits- und Behinderungskosten mit Schwerpunkt Hilfe und Betreuung zu Hause und im Haushalt

Melden Sie sich an.

Fachseminar Ergänzungsleistungen

Kursdaten und Zeit
Mittwoch, 2. Juli 2025

  • 09.15 Uhr bis 12.15 Uhr

  • 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Kursort
Ateliers Bollwerkstadt, Bollwerk 35, Bern

Kosten
CHF 400*

* Im Preis inbegriffen ist die Publikation „Die Sozialversicherung in der Schweiz“ (14. Auflage), Handout Präsentation, Arbeitsblätter mit Praxisbeispielen, Teilnahmebestätigung und Pausenerfrischungen.

  • Teilnehmerzahl
    Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

    Abmeldungen
    Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Abmeldung ohne Kostenfolge möglich.

    Bei Abmeldungen, die weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen, ist eine Pauschale von 50 Prozent des Preises geschuldet.

    Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäss für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich für einzelne Module angemeldet haben.

    Abwesenheiten
    Die ganze oder teilweise Abwesenheit führt zu keiner Preisermässigung / Rückerstattung.

    Ersatzteilnehmer
    Bei eigener Verhinderung ist es möglich, die Veranstaltung ohne Kostenfolge von einer Ersatzteilnehmerin oder einem Ersatzteilnehmer besuchen zu lassen.

    Abweichungen vom vorgesehenen Programm und Absagen
    Geringfügige Abweichungen vom Programm und Absagen von Veranstaltungen sind vorbehalten.