Fachseminar
«Invalidität».

Datum
In Planung

Inhalt
Im Falle einer Invalidität stehen Leistungen der Invalidenversicherung, der Pensionskasse und der Unfallversicherung zur Diskussion. Die gesetzlichen Grundlagen, die bei der Bemessung des Invaliditätsgrads zur Anwendung gelangen, sind bei allen drei identisch. Daneben gibt es aber zahlreiche gewichtige Unterschiede. So spielt beispielsweise in der 2. Säule der «sachliche und zeitliche Zusammenhang» und in der Unfallversicherung der «adäquate Kausalzusammenhang» eine grosse Rolle.  Im Fachseminar «Invalidität» werden diese unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung umfassend und kritisch beleuchtet. Ausserdem wird die Koordination der Leistungen dieser 3 Versicherungen ausführlich besprochen.

Ziele
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beurteilen Zuständigkeit und Leistungspflicht von Invalidenversicherung, Pensionskasse und Unfallversicherung bei länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie verfügen über das Wissen, um die Ansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Zielpublikum
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialdiensten

Fallverantwortliche von KTG-Versicherern

Mitarbeitende aus HR / Personalabteilungen

Andere Personen, die beruflich mit Sozialversicherungsthemen zu tun haben

Programm

  • Gemeinsame Bestimmungen: Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Schadenminderungspflicht, Untersuchungsgrundsatz, Bedeutung von Gutachten und strukturiertes Beweisverfahren (Indikatorenprüfung)

  • Invalidenversicherung: Rentenbeginn (Wartefrist, Anmeldefrist), Bemessung des Invaliditätsgrads (bei Erwerbstätigen, teilweise Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen) mit dem neuesten Bundesgerichtsurteil zu den leidensbedingten Abzügen, Revisionen und Wiederanmeldungen, minimaler IV-Grad, der zu einer Rente berechtigt, Berechnung der Rente

  • Pensionskasse: Bindewirkung der IV-Verfügung, Bemessung des Invaliditätsgrad (bei Erwerbstätigen und teilweise Erwerbstätigen), Rentenbeginn (mit und ohne KTG-Versicherung), sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Invalidität und gesundheitlichen Beschwerden (die zum Zeitpunkt des Austritts aus der Pensionskasse bestanden) als Leistungsvoraussetzung, Revisionen, minimaler IV-Grad der zu einer Rente berechtigt, Berechnung der Rente

  • Unfallversicherung: Rentenbeginn, Bemessung des Invaliditätsgrads (bei Erwerbstätigen und teilweise Erwerbstätigen), gesundheitliche Beeinträchtigungen, bei denen umstritten ist, ob sie die Folge des Unfalles sind, minimaler IV-Grad der zu einer Rente berechtigt, Berechnung der Rente, Reduktion der Rente bei Erreichen des AHV-Rentenalters

  • Koordination: Gesetzlich erlaubte Gesamtleistung in Prozenten des ausfallenden Lohnes und Reihenfolge der Leistungspflicht der beteiligten Versicherungen

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Fachseminar «Invalidität»

Kursdaten und Zeit
In Planung
09.15 Uhr bis 16.30 Uhr

Kursort
Ateliers Bollwerkstadt, Bollwerk 35, Bern

Kosten
CHF 400*

* Im Preis inbegriffen ist die Publikation „Die Sozialversicherung in der Schweiz“ (15. Auflage), Handout Präsentation, Arbeitsblätter mit Praxisbeispielen, Teilnahmebestätigung und Pausenerfrischungen.