Fachseminar
«Invalidität».
Datum
Mittwoch, 18. Juni 2025
Inhalt
Im Falle einer Invalidität stehen Leistungen der Invalidenversicherung, der Pensionskasse und der Unfallversicherung zur Diskussion. Die gesetzlichen Grundlagen, die bei der Bemessung des Invaliditätsgrads zur Anwendung gelangen, sind bei allen drei identisch. Daneben gibt es aber zahlreiche gewichtige Unterschiede. So spielt beispielsweise in der 2. Säule der «sachliche und zeitliche Zusammenhang» und in der Unfallversicherung der «adäquate Kausalzusammenhang» eine grosse Rolle. Im Fachseminar «Invalidität» werden diese unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung umfassend und kritisch beleuchtet. Ausserdem wird die Koordination der Leistungen dieser 3 Versicherungen ausführlich besprochen.
Ziele
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beurteilen Zuständigkeit und Leistungspflicht von Invalidenversicherung, Pensionskasse und Unfallversicherung bei länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie verfügen über das Wissen, um die Ansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Zielpublikum
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialdiensten
Fallverantwortliche von KTG-Versicherern
Mitarbeitende aus HR / Personalabteilungen
Andere Personen, die beruflich mit Sozialversicherungsthemen zu tun haben
Programm
Gemeinsame Bestimmungen: Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Schadenminderungspflicht, Untersuchungsgrundsatz, Bedeutung von Gutachten und strukturiertes Beweisverfahren (Indikatorenprüfung)
Invalidenversicherung: Rentenbeginn (Wartefrist, Anmeldefrist), Bemessung des Invaliditätsgrads (bei Erwerbstätigen, teilweise Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen) mit dem neuesten Bundesgerichtsurteil zu den leidensbedingten Abzügen, Revisionen und Wiederanmeldungen, minimaler IV-Grad, der zu einer Rente berechtigt, Berechnung der Rente
Pensionskasse: Bindewirkung der IV-Verfügung, Bemessung des Invaliditätsgrad (bei Erwerbstätigen und teilweise Erwerbstätigen), Rentenbeginn (mit und ohne KTG-Versicherung), sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Invalidität und gesundheitlichen Beschwerden (die zum Zeitpunkt des Austritts aus der Pensionskasse bestanden) als Leistungsvoraussetzung, Revisionen, minimaler IV-Grad der zu einer Rente berechtigt, Berechnung der Rente
Unfallversicherung: Rentenbeginn, Bemessung des Invaliditätsgrads (bei Erwerbstätigen und teilweise Erwerbstätigen), gesundheitliche Beeinträchtigungen, bei denen umstritten ist, ob sie die Folge des Unfalles sind, minimaler IV-Grad der zu einer Rente berechtigt, Berechnung der Rente, Reduktion der Rente bei Erreichen des AHV-Rentenalters
Koordination: Gesetzlich erlaubte Gesamtleistung in Prozenten des ausfallenden Lohnes und Reihenfolge der Leistungspflicht der beteiligten Versicherungen
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Fachseminar «Invalidität»
Kursdaten und Zeit
Mittwoch, 18. Juni 2025
09.15 Uhr bis 16.30 Uhr
Kursort
Ateliers Bollwerkstadt, Bollwerk 35, Bern
Kosten
CHF 400*
* Im Preis inbegriffen ist die Publikation „Die Sozialversicherung in der Schweiz“ (14. Auflage), Handout Präsentation, Arbeitsblätter mit Praxisbeispielen, Teilnahmebestätigung und Pausenerfrischungen.
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Teilnehmerzahl
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.Abmeldungen
Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Abmeldung ohne Kostenfolge möglich.Bei Abmeldungen, die weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen, ist eine Pauschale von 50 Prozent des Preises geschuldet.
Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäss für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich für einzelne Module angemeldet haben.
Abwesenheiten
Die ganze oder teilweise Abwesenheit führt zu keiner Preisermässigung / Rückerstattung.Ersatzteilnehmer
Bei eigener Verhinderung ist es möglich, die Veranstaltung ohne Kostenfolge von einer Ersatzteilnehmerin oder einem Ersatzteilnehmer besuchen zu lassen.Abweichungen vom vorgesehenen Programm und Absagen
Geringfügige Abweichungen vom Programm und Absagen von Veranstaltungen sind vorbehalten.